Höxter Plage Ratten der Straße Rennradfahrer
4. April 2009 | Von GeT | Kategorie: Allgemein, Auto, Höxter
Kaum kommen die ersten Sonnenstrahlen durch und die Straßen bleiben trocken, so kommen auch gleich die Ratten der Straßen raus. Die Rennradfahrer sind hier mit gemeint die das Gesetz missachten und trotz bestehenden Fahrradweges einfach die stark befahrene Straße benutzen und somit nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer ausbremsen und BEHINDERN sondern auch in Gefahr bringen.
Heute ist wieder einmal ein schöner Samstag Morgen, die Menschen fahren zum Einkaufen und die Straßen werden mit den Autos, Motorrädern und Rollern gut genutzt. Keiner dieser Fahrzeuge behindert ein anderes, nun komme ich in Höxter auf der Lütmarserstr. in höhe Lidl an der Ampel vorbei, so sehe ich schon mir entgegen kommend die Rennrafahrer. Hinter den Rennradfahrern staut sich natürlich der Verkehr und je länger die Fahrzeuge hinter diesen “Möchtegern Jan Ulrich” schleichen müssen, werden die Fahrer auch immer nervöser und verstehen nicht wieso hier nicht der FREIE Radweg verwendet wird! Und nun kommts wie es kommen muss… die Fahrzeuge wollen überholen aber es geht nicht wegen dem Gegenverkehr! Was soll man hier machen? zugleich nun ja auch noch die nächste Kreuzung kommt wo die Schnecken auf Ihren Drahteseln ja auch wieder dreister weise rechts an den PKWs überholen und damit die behinderung im Straßenverkehr weiter geht.
Doch dürfen diese Rennradfahrer einfach auf der Straße fahren?
Ganz KLAR NEIN! Denn das Gesetz sagt es ganz einfach und deutlich “Strassenverkehrs-Ordnung – StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (4) 2 Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.” Und an den von mir angesprochener stelle ist dieser als Radweg gekennzeichnet.
Doch was tun? Polizei?
eigentlich ist dieses ein Problem welches den Straßenverkehr extrem beeinträchtigt und die Teilnehmer behindert und gefährdet. Doch leider unternimmt hier die Polizei NICHTS. Jawohl sie lesen richtig es wird nichts dagegen unternommen, denn dieses musste ich nach einem telefonat mit der Höxteraner Polizei leider feststellen. Der nette Polizist hatte zwar verständniss für mein Problem aber sagte auch “wie bitte sollen wir das machen? “. Doch hier kann ich ganz klar sagen: härter durchgreifen! Die Gesetze sind da um sie einzuhalten und wenn ich mit überhöter Geschwindigkeit geblitzt werde muss ich auch die Konsiquenzen tragen. Doch wenn ein Polizeiwagen einen Rennradfahrer auf der Straße vor sich hat dann wird dieser nur überholt. Einfach rechts liegen gelassen obwohl die es nicht dürfen. Doch hier frage ich mich was hier der Grund ist? Wissen die Polizisten das nicht das die Rennradfahrer sich hier falsch verhalten oder ist es eine Duldung oder ein nicht wollen?
Klar kann man denken das dieses eine kleinigkeit ist, bis es zu einem zusammenstoß von Rennradfahrer und Auto kommen wird. Doch dann wird geschrien das der PKW Fahrer ja Schuld hat und wieso der nicht aufpassen kann. Leider ist es noch schlimmer als das die Rennradfahrer nur innerorts den Radweg missachten, bei meinem Vorfall bei dem ich die Polizei kontaktiert habe, sind die Rennradfahrer zu 2. nebeneinander auf der großen Landstraße zwischen Lütmarsen und Ovenhausen unterwegs gewesen. Doch auch hier ist ein ausgeschilderter Fahrradweg der nicht genutzt wurde. Nun kommen Sie mal mit 100 kmh durch die Kurve am Ende der Geraden und da fahren 2 gemütlich mit dem Rennrad OHNE LICHT bei eintretener Dunkelheit! IHNEN GEHT DER ARSCH AUF GRUND!
Wo wir auch schon beim 2. Vergehen sind, welches wohl jeder 2. der Rennradfahrer begeht wenn er sich aufs Rad schmeisst und ein paar runden fährt. Haben die Räder Licht? NEIN! Nun kommen die Rennradfahrer und wollen argumentieren mit es sind Sportgeräte weil unter 11kg? und damit brauchen wir kein Licht! Teilweise Richtig aber dennoch Falsch. Denn sehen wir uns mal an was das Gesetz genau zu diesem Punkt sagt:
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
- für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
- der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
- Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
- anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden. (Quelle: www.velophil.de)
Sie können jeden Rennradfahrer mal fragen ob er ein Licht(vorn UND hinten) mit sich führt! So gut wie alle werden keins dabei haben, womit wir wieder eine missachtung des Gesetzes haben. So könnte jeder Rennradfahrer der sich auf einer Straße bewegt statt auf dem Radweg daneben doppelt zur Kasse gebeten werden. Denn allein das fahren auf der Straße und das aufhalten der Fahrzeuge dahinter sieht ein Verwarnungsgeld von 1o Euro vor (dieses steigert sich noch bei Behinderung und Gefährdung).
Ja liebe Rennradfahrer, leider werdet Ihr doch nie ein Jan Ullrich also lasst mal lieber die Straße für die die da hin gehören und fahrt nach dem Gesetz wie es sich gehört auf dem RADweg, denn euer RennRAD ist ein RAD und kein Motoroller oder Auto.
